1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Hallo,
Geschrieben von Christi@n PannierWEie kommst du denn darauf? , vielleicht ist gemeint, dass eine Wehr aus einem anderen Ort da war , sprich andere Gemeinde.
Ich hab gerade mal nachgeschaut, zuständig ist die Gemeinde/ Stadt für ihr Gebiet, für die Ortsteile etc. hab ich mal (zumindest im saarländ. Gesetz) keine Regelung gefunden, das muss dann in der AAO geregelt werden, wer wohin und wann fährt. Ob andere Gesetze in anderen Bundesländern halt die Zuständigkeit noch enger definieren, keine Ahnung, glaub ich eher nicht.
Grüße Paul
alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
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