News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | BbdF (Butter bei die Fische): Ausrückeordnung Autobahn | 64 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 566853 | ||
Datum | 28.06.2009 15:09 MSG-Nr: [ 566853 ] | 19545 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Du irrst. Danke für die ausführliche Antwort mich hat halt nur gewundert das man sie nur ab und an sieht/gesehen hat. Geschrieben von Christian Fischer Daß die THV-Dienste keine Aufgaben der Feuerwehr in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr übernehmen können erkennt man schon daran, daß diese Dienste nicht 24 Stunden am Tag / 7 Tage die Woche geleistet werden, sondern eben nur an bestimmten Tagen. Und an den anderen Tagen muß ja die Rettung auch sicher gestellt werden --> Die Feuerwehr macht das immer. Auch wenn an dem Tag zufällig ein THV-Dienst vor Ort sein sollte. Soweit auch meine Beobachtung. Geschrieben von Christian Fischer m Wesentlichen übernehmen die THV-Kräfte Aufgaben die eigentlich durch die Autobahnpolizei THV = Extra Einheit (Fachgruppe) des THW, oder werden die individuell zusammengestellt und wer fordert sie an bzw. bestimmt die Standorte? Gruß Dirk | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|