Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566854 |
Datum | 28.06.2009 15:10 MSG-Nr: [ 566854 ] | 15582 x gelesen |
danke für den Beitrag ich wiederhole die Kernfrage gerne nochmal. (Im übrigen ist mir weder einer "weggefahren" noch sonst was.)
Ich will das jetzt nicht weiter ausdehnen, da das hier sicherlich zu schwer wird und von dem Verständnis für "Feuerwehr" abhängig ist -> Standardisierung und eindeutige klare Regeln, usw.
Neben allen sonstigen Anmerkungen, etc. ist einzig und allein die Frage: gibt es eine (offizielle, rechtliche) Vorgabe, daß ein Disponent / die Leitstelle nach Eingang eines Anrufes, daß es sich (angeblich) um einen Fehlalarm handelt, diesen zwingend an die Einsatzkräfte / Feuerwehr weitergeben muß ?
(Also nicht was schön, gut, toll, usw. ist, sondern was die Vorgabe ist, kann der Disponent eine "eingefahren" bekommen, wenn er einen Fehlalarmanruf nicht weitergibt und wie ist das rechtlich hinterlegt - Grundsatzurteil, ....).
Danke für Deinen Beitrag.
M.
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