Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 566908 |
Datum | 28.06.2009 19:05 MSG-Nr: [ 566908 ] | 15331 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Einsatzleitwagen
na ja, jeder so gut wie er kann, ich (ich persönlich) habe einfach die Erfahrungswerte, daß es i.d.R. Täuschungsalarme sind, die u.a. aus den Punkten:
a) falsches nicht korrektes Konzept -> z.B. steht neuerdings eine dampfende Maschine unter einem Rauchmelder in einer Firma
b) oder aufgrund fehlender Unterweisung der Mitarbeiter (z.B. Melder abschalten und abdecken) bei "Staubaktionen"
herführen. Sicherlich gibt es auch klassische Fehlalarme, aus meiner Sicht deutlich geringer.
Kurzum der Betreiber will sparen oder macht sich keinen Kopf um seine Anlage.
Ich glaube in keinster Weise, daß da der Betreiber bestraft ist.
Schon mal überlegt, was der Betreiber sagt -der ja eine BMA zur Brandfrüherkennung hat- wenn die Feuerwehr nur in einer abgespeckten Größe kommt und dann brennt es doch.
Ich weiß nicht was im Bereich von Industrie- oder Sonderbauten an einem Löschzug zuviel ist. Schon der Standardeinsatz (Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr) sieht mal angesehen vom ELW zwei taktische Gruppen vor, ggf. eine DL. Und da sprechen wir von einem Standardbrand Wohnhaus im 1. OG, mehr nicht !
So long ...
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