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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 566932 | ||
Datum | 28.06.2009 20:18 MSG-Nr: [ 566932 ] | 15443 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Bössel Im Treppenhaus der Schlüpferburg war mal wieder ein Handdruckmelder eingeschlagen .... auch schon mindestens zwölf Jahre her, ich vergesse sowas aber nicht. Ja und welche Feuerwehrrelevante Aufgabe gab es nun? (ich hätte (früher;-)) ja bei der Schl...burg eher alle anderen weggeschickt...). Daher: Richtig, wie ihr das standardisiert abarbeitet. Vertrauen ist gut, Kontrolle hier aber besser. So weit so gut, aber mit welchem Aufwand? Begründet hast Du es nicht! (s.o.) mkg hwk | ||||
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