Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 566935 |
Datum | 28.06.2009 20:25 MSG-Nr: [ 566935 ] | 15426 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Hanswerner Kögler
Ja und welche Feuerwehrrelevante Aufgabe gab es nun?
Scheibe Handmelder erneuern und BMA zurück stellen ;-)
Hanswerner, es hätte eventuell, vielleicht, unter Umständen auch brennen können.
Hat es nicht, weil auch wir, nicht dass hier ein falscher Eindruck entstanden ist, zu 90 % der BMA-Meldungen Fehl- und Täuschungsalarme haben.
Ich habe aber irgendwie so langsam den Eindruck, dass Du den Sinn des Ausrückens zu BMA-Auslösungen in Frage stellst, oder täusche ich mich da?
MkG, Sven
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