Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566954 |
Datum | 28.06.2009 22:23 MSG-Nr: [ 566954 ] | 15271 x gelesen |
Hallo,
geschrieben von Sven Bössel:
Hat es nicht, weil auch wir, nicht dass hier ein falscher Eindruck entstanden ist, zu 90 % der BMA-Meldungen Fehl- und Täuschungsalarme haben.
Und ich dachte schon, wir wären plötzlich nicht mehr in der selben Wehr...
Standardisiert abarbeiten - auch gut. Du erinnerst Dich noch, wie viele Kameraden beim vierten Fehlalarm in einer bekannten Einrichtung im Verlaufe eines Sonntages noch zu zählen waren? Du weißt nicht, was bei einer Meldung z.B. aus dem großen M&M-Laden zu erwarten ist?
Es ging um diesen Satz:
"Es ist eine Brandmeldeanalage und nicht eine Fehlalarmmeldeanlage"
Und der trifft eben, statistisch bewiesen, lange nicht zu. Mag ja sein, daß die Technik usw. an sich richtig arbeitet, aber in 95% der Fälle wird trotzdem alles mögliche gemeldet, aber kein Brand.
Weswegen wir übrigens auch unsere Reaktion dementsprechend angepaßt haben (?). Was aber auf der anderen Seite nicht heißt und heißen soll, daß gar keiner mehr hinfährt - natürlich nicht!
Gruß
Daniel
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