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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 567782 | ||
Datum | 02.07.2009 21:59 MSG-Nr: [ 567782 ] | 8886 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Kohout
das ist die übliche Auslegung, für _eindeutig_ halt ich es hingegen keineswegs. Gleicher Text mit anderer Betonung: Geschrieben von Michael Kohout "Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger [ mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs ] sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)." Gruß, Thorben | ||||
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