Rubrik | Feuerwehrtechnik |
zurück
|
Thema | Wie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden? | 24 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 568579 |
Datum | 07.07.2009 12:07 MSG-Nr: [ 568579 ] | 6176 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hallo!
GErade bei uns aktuell geschehen.
Am Donnerstag ab 22:38
1. Einsatz Wohnhausbrand, Person im Gebäude. Entpuppte sich Gott sei Dank als Blinder Alarm. Der Besitzer hatte starken Brandgeruch in der Wohnung festgestellt. Diese GEruch kam jedoch von ausserhalb. Ein Blitz war in einen Baum eingeschlagen.
2. Beseitigen von Ästen nach Blitzeinschlag, in der Hauptstraße
3. Beseitigen eines mittleren Baumes nach Blitzeinschlag, in einer Nebenstraße
4. Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie freiräumen der Landstraße
5. Wassernotstand Gemeindehalle.
Am Freitag ab 13:30
Beseitigen von 2 Bäumen, Gefahr nach Blitzeinschlag.
Das ergibt bei uns insgesamt drei Einsatzberichte, da es auch "nur" drei Einsätze waren.
1. Einsatz, gemeldeter Wohnhausbrand
2. Einsatz, beseitigen der Unwetterschäden
3. Einsatz, beseitigen der Unwetterschäden am Freitag
Unser Chef würde uns wohl etwas "schief" ansehen wenn wir hierfür nun 6 Einsätze schreiben würden.
Gruß vom Berg
Jakob
Alles meine ganz private Meinung
Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.
Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 04.07.2009 22:47 |
|
Pete7r O7., Kerpen |
| 04.07.2009 23:06 |
|
Mart7in 7K., Hardheim |
| 05.07.2009 02:12 |
|
., Warstein |
| 05.07.2009 07:45 |
|
Klau7s B7., Isernhagen |
| 05.07.2009 09:04 |
|
., Bockenheim |
| 05.07.2009 09:43 |
|
Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar | |