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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Hilfeleistungspflicht auf Alarmfahrt war:So nicht! Fahrzeugbrand oh... | 16 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 568856 | ||
Datum | 08.07.2009 14:28 MSG-Nr: [ 568856 ] | 3676 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Glas Sollte allerdings das Fahrzeug das einzige am Standort sein, dann ... weiß ich auch nicht, was ich machen würde.genau das gleiche..wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist, dann kann der Ort ja nicht sooo groß sein, dass man die E.-Stelle auch zu Fuss erreichen könnte? Ausserdem ist das der gleiche Fall, als wäre das Fahrzeug außer Dienst (Wekstatt etc.)...dann muß Hilfe von einem anderen Standort kommen Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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