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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Hilfeleistungspflicht auf Alarmfahrt war:So nicht! Fahrzeugbrand oh... | 16 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 568878 | ||
Datum | 08.07.2009 16:17 MSG-Nr: [ 568878 ] | 3302 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Jurgahn genau das gleiche..wenn nur ein Fahrzeug vorhanden ist, dann kann der Ort ja nicht sooo groß sein, dass man die E.-Stelle auch zu Fuss erreichen könnte? Es soll aber auch durchaus vorkommen das eine Feuerwehr für mehrere Ortsteile zuständig ist und nur ein Fahrzeug hat. Wenn ich bei uns zu Fuss zur Einsatzstelle wöllte hätte ich stellenweise schon ein paar Kilometer zu laufen, weil ein LF für 13 Ortsteile auf über 12 km². Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | ||||
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