Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Neue Warn(wahn?)idee: Autohupen... | 48 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 568938 |
Datum | 08.07.2009 22:04 MSG-Nr: [ 568938 ] | 8832 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich Cimolinoes würde mich wundern, wenn mein Navi irgendwem meinen Standort mitteilt...
Mich auch, aber das war nur die verkürzte Darstellung.
In Langform soll es so gehen:
Das Navi ermittelt die Position und die Baugruppen von e-alarm übermitteln die Position.
Aber mal grundsätzlich:
Die Warnung der Bevölkerung sollte nicht das Spielfeld für HITEC-Freaks sein.
Mein Pflichtenheft sieht etwa so aus:
- Das System muss einfach sein.
- Es darf vom Empfänger nicht beeinflussbar sein.
- Es muss selektiv sein (Warnung nur im Gefahrenbereich)
- Es müssen alle Menschen im entsprechenden Gebiet erreicht werden, nicht nur die, die über bestimmte Geräte verfügen.
Was geht nicht bzw. hat deutliche Nachteile:
GSM wegen Netzbelastung, Verzögerung usw, (wurde früher schon erläutert)
GPS im GPS-Signal können solche Informationen nicht übertragen werden
DCF77 zentrale Aussendung erfordert Decodierung beim Empfänger
(wieviel Prozent der Bvölkerung können ihren Videorecorder selbst programmieren?)/i>
damit scheidet auch die Rauchmeldervariate aus.
alle softwarebasierten Systeme wie oft sind updates notwendig? kann das durch "Laien" am Empfänger gemacht werden?
Was bleibt übrig
die Sirene, ausgelöst durch die Leitstelle (über Draht oder Fernwirkempfänger) und zur Not auch von Hand vor Ort
Zuletzt:
Was kostet das alles - ich meine damit das Gesamtsystem!
Es zählen dabei nicht nur die Kosten von Bund, Ländern und Kommunen sondern auch noch die der Bürger auf der Empfängerseite!
Mir ist schon klar, dass ich damit nicht dem Zeigeist entspreche, aber ich werde versuchen, dem Sturm der Entrüstung zu widerstehen ;-)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 03.07.2009 14:30 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 03.07.2009 14:31 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 03.07.2009 14:35 |
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., Hohentengen a.H. | |