News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urlaubsanspruch | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 569714 | ||
Datum | 12.07.2009 20:25 MSG-Nr: [ 569714 ] | 3955 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Hanswerner Kögler Das ist korrekt! Es gibt ein Bundesurlabsgesetz Der Fragesteller ist Beamter, daher ist das Bundesurlaubsgesetz für ihn mit maßgeblich. Geschrieben von Hanswerner Kögler in dem ist es so festgeschrieben, das bisher nicht genommener Urlaub sich auf das nachfolgende Arbeitsverhältnis überträgt. Wo soll das denn stehen? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|