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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrlaubsanspruch7 Beiträge
AutorOlli8 K.8, Worms / RLP569788
Datum13.07.2009 08:15      MSG-Nr: [ 569788 ]3657 x gelesen

Geschrieben von Tom MüllerIch werde im September meinen Dienstherren wechseln. Ich wechsel von einer BF (Stadt A) zu einer anderen BF (Stadt B).
Gestern habe ich meinen Wachvorsteher gefragt, wie es eigentlich mit meinem Urlaub von 2009 aussieht. Habe bis dato nur 3 Urlaubstage in Anspruch genommen, da ich meinen "Jahresurlaub" erst für Dezember festgelegt habe.
Er sagte zu mir, dass mein neuer Dienstherr (StadtB) den "Rest-"Urlaub komplett übernimmt.

Hm, jetzt sagten mir aber einige andere Kollegen, dass es nicht stimmen würde. Ich müßte meinen Urlaub noch vor dem Wechsel nehmen (natürlich nur den, der bis dato auch nur zusteht).


Moin aus RLP !

Die Meinungen Deiner Kollegen stimmen zwar teiweise (zumindest auf RLP bezogen), trotzdem ist es versch. Dienststellen, und ich behaupte mal egal in welchem Bundesland lieber, wenn Du " unbelastet", sprich ohne Urlaubsanspruch das neue Dienstverhältnis antrittst.

Die Mitarbeiter "Deiner" neuer Wachabteilung werden sich mit Sicherheit sehr freuen, wenn ihr seit langem geplanter Urlaubsplan durch einen "Neuling" durcheinandergewürfelt wird !

Ergo, wenn möglich, nimm Deinen Urlaub noch im alten Job, und vermeide gleich evtl. Konflikte in Deiner neuen Dienststelle !



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 12.07.2009 19:26 Tom 7M., Kerpen
 12.07.2009 20:04 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 20:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 13.07.2009 18:11 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 12.07.2009 21:21 Sven7 W.7, Hemer
 13.07.2009 07:18 Feli7x V7., Bergisch Gladbach
 13.07.2009 08:15 ., Worms

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