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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 569946 | ||
Datum | 13.07.2009 20:04 MSG-Nr: [ 569946 ] | 7471 x gelesen | ||
Vom Führerscheinrecht her schon. Aber ob die Kommune da nicht sagt "Wir schicken nur Leute zum Führerschein C, die B bereits haben." steht auf einem anderen Blatt. Das ist teilweise nämlich so. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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