Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional | 569961 |
Datum | 13.07.2009 20:33 MSG-Nr: [ 569961 ] | 7545 x gelesen |
Tach, Post!
Geschrieben von Martin Kaiserhallo christian ... schön von Dir zu "hören" (zu lesen).
dito!
Geschrieben von Martin Kaiser
Also soweit ich weiß, wer jetzt aktuell noch den LKW-Führerschein macht kommt zunächst mal um diese Quali herum.
Du kommst auch zukünftig drum rum, wenn du den Führerschein nicht primär zum Geldverdienen verwenden willst. Aber wenn ich mir so angucke, was du heute alles machen musst, wenn du gewerblich LKW fahren willst...
Als wir neulich umgezogen sind gabs am Anfang mal schnell die Überlegung zwei, drei LKW vom Autoverleiher zu holen und das in Eigenregie zu machen. Ergebnis: Angeblich brauchen wir für jeden Fahrer eine Fahrerkarte, eine Unternehmerkarte etc. pp. Zum Glück hat man den Umzug dann doch eine Umzugsfirma machen lassen.
Geh doch heute mal zu Sixt und versuche einen Sprinter zu mieten, da geht das Theater schon los.
(do you remember ... abenteuer in rot ...)
Aber sicher doch :-)
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...
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| 13.07.2009 16:57 |
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Kai 7R., RBK - NRW | |