Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge |
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 569977 |
Datum | 13.07.2009 20:59 MSG-Nr: [ 569977 ] | 7567 x gelesen |
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
Geschrieben von Christi@n Pannier
...wenn man dann merkt, dass ein potentieller Kandidat gerne bei der Feuerwehr ist und nicht nur einen Führerschein will kann man ihn immer noch für einen solchen anmelden.
So einer wird auch kein Problem haben für ein paar Jahre zu unterschreiben. Und kein WL wird ihm die Gurgel abdrehen, wenn unabdingliche Gründe ihn in eine andere Gegend verschlagen.
(ich habe eher die Erfahrung, das auch solche FA lange versuchen in der "alten Fw" aktiv zu bleiben, bis es merklich einfach nicht mehr geht. Dann ist bestimmt auch die Frist um...)
mkg hwk
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| 13.07.2009 16:57 |
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Kai 7R., RBK - NRW | |