Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Rückzug vom Bund aus dem KatS | 21 Beiträge |
Autor | Hart8mun8d F8., Papenburg/Ems / Niedersachsen | 570196 |
Datum | 14.07.2009 20:29 MSG-Nr: [ 570196 ] | 4902 x gelesen |
Infos: | 14.07.09 Internet-Portal zum Bevölkerungsschutz 14.07.09 Brandschutz-Fahrzeuge des bundeseigenen Katastrophenschutzes
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Ich kann mich an Zeiten erinneren, als es etwas Besonderes war, zusätzlich für den Kat.-S. tätig zu sein, i. d. R. waren die Helfe dafür besonders verpflichtet (unabhängig von einer evtl. Freistellung vom Wehrdienst) Das "Besondere" lag u. a. in einer speziellen Ausbildung sowohl bei Kat.-S. Übungen vor Ort als auf auch Lehrgänge an den Kat.-S.- Schulen der Länder und des Bundes.
Als nach der Wiedervereinigung das (östliche) Feindbild nicht mehr vorhanden war glaubte der Bund auf den sogen. erweiterten Kat.- S. verzichten zu können, was dazu führte, dass vorhandene Einheiten aufgelöst und Fahrzeuge scheinbar willkürlich abgezogen wurden wurden, bzw. ständig damit gedroht wurde.
Ich will an dieser Stelle deutlich machen:
Ich bin davon überzeugt, dass Kat.- S. Bundes- Angelegenheit sein muss!
Die Unterscheidung nach Kat.- S. (Land) und erw. Kat.- S. (Bund) kann nicht funktionieren!
mit freundlichem Gruß
Hartmund
Ich bin nicht Angehöriger der Feuerwehr meines Wohnortes.
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