Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gruppenführer gewält oder bestimmt. | 19 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 571020 |
Datum | 19.07.2009 14:08 MSG-Nr: [ 571020 ] | 5307 x gelesen |
Geschrieben von Michael LinkenbachIch bin in zwei rheinland-pfälzischen Feuerwehren als Gruppenführer eingesetzt, bin aber in beiden nie vom Bgm ernannt worden. Kann das sein, das da Dienstgrad (hier Brandmeister) und Funktion (Gruppenführer) verwechselt werden?
Nein. In RLP muss jede Funktion, sei es Atemschutzgerätewart, Jugendfeuerwehrwart, Gruppenführer oder sonst was vom Bürgermeister offiziell ernannt werden.
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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