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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Innenminister
RubrikSonstiges zurück
ThemaNotruf 112 kontra Pseudo-Notruf 19222175 Beiträge
AutorStef8an 8H., Essen / NRW571363
Datum21.07.2009 00:08      MSG-Nr: [ 571363 ]167078 x gelesen
Infos:
  • 21.07.09 BaWü: Gemeinsame Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

  • Geschrieben von Gerhard PfeifferJedoch hat die Beteiligung am Medizinischen Rettungsdienst eigentlich nichts mit der nahezu in ganz Deutschland zum Berufsbild """BF""" gehörende RS oder RA-Ausbildung zu tun.

    In BaWü ist die RA/RS-Ausbildung ja nicht einmal vorgeschrieben. Nach Meinung eures IM reicht eine San-Ausbildung (etwa RH-Level?) völlig aus, die (optionale) RS-Ausbildung darf erst nach der Laufbahnausbildung gemacht werden.



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    0.112


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