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Innenminister
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikSonstiges zurück
ThemaNotruf 112 kontra Pseudo-Notruf 19222175 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg571386
Datum21.07.2009 08:12      MSG-Nr: [ 571386 ]166533 x gelesen
Infos:
  • 21.07.09 BaWü: Gemeinsame Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

  • Geschrieben von Stefan HeckIn BaWü ist die RA/RS-Ausbildung ja nicht einmal vorgeschrieben. Nach Meinung eures IM reicht eine San-Ausbildung (etwa RH-Level?) völlig aus,

    Hallo,

    gerade deshalb hatte ich geschrieben:

    ........mit der nahezu in ganz Deutschland zum Berufsbild """BF""" gehörende RS oder RA-Ausbildung zu tun........

    Geschrieben von Stefan Heckdie (optionale) RS-Ausbildung darf erst nach der Laufbahnausbildung gemacht werden.

    Das stimmt nicht und wird in BaWü völlig unterschiedlich gemacht!

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer



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