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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 363 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 572293 | ||
Datum | 24.07.2009 18:08 MSG-Nr: [ 572293 ] | 734712 x gelesen | ||
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Geschrieben von Olf Richter Wie das bei den Kameraden mit verkürzter Ausbildung und wenig bis gar keiner Fahrpraxis funktionieren soll konnte dort aber keiner sagen. Ich kanns mir auch nicht vorstellen. du unterstellst, dass die Besitzer des alten 3-er Führerscheins zwangsläufig mehr Fahrerfahrung haben. Worauf stützt du diese These? Ich sehe das genau anders herum: diejenigen, die von der Ausnahmeregelung gebrauch machen, werden wenigstens zur einer intensiveren "Einweisungsfahrt" gezwungen (bei uns sind 20 Fahrstunden angesetzt). Ich kenne genug Kameraden mit dem alten Führerschein, die keine entsprechende Fahrpraxis vorweisen können und die dürfen sich in das Fahrzeug setzen und damit fahren. Auch wenn sie vllt. noch nie etwas entsprechendes bewegt haben. Grundsätzlich gebe ich dir schon Recht, dass die Bewegungsfahrten regelmäßiger und zweckmäßiger genutzt werden sollten, um den Fahrern wenigstens etwas mehr Sicherheit im Umgang mit den Fahrzeugen zu geben. Aber das von dir ansgesprochene Problem existiert bereits schon jetzt. | ||||
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