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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZulassung Bootsanhänger9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW572634
Datum27.07.2009 14:09      MSG-Nr: [ 572634 ]4235 x gelesen

Geschrieben von Dirk WagnerMeines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei....

Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten?
(Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.)

Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen?


Nach einschlägigen Erfahrungen aus mehreren Anfragen verschiedener Feuerwehren und auch hier zu Zulassungsfragen: an die zuständige Straßenverkehrszulassungsstelle wenden.

Das dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache....


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 27.07.2009 13:45 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 14:41 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 18:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.07.2009 14:49 Sven7 B.7, Peine
 27.07.2009 16:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 27.07.2009 17:36 Rudi7 S.7, Klingenberg - Trennfurt
 27.07.2009 18:34 Chri7sti7an 7F., Wernau

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