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Jugendfeuerwehr
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZulassung Bootsanhänger9 Beiträge
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen572641
Datum27.07.2009 14:49      MSG-Nr: [ 572641 ]3884 x gelesen

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Nach einschlägigen Erfahrungen aus mehreren Anfragen verschiedener Feuerwehren und auch hier zu Zulassungsfragen: an die zuständige Straßenverkehrszulassungsstelle wenden.

Das dürfte nämlich v.a. eines sein: Auslegungssache....


Eben, gute Frage ..... ältere FwA bei uns sind nicht angemeldet, die neueren wie Trailer des MZB (Bj. 1998) oder FwA-Transport der JF (2000) und danach folgende FwA sind dagegen durchweg zugelassen worden.

Warum das so war, weiß ich aber auch nicht, eventuell kann mir das der Stadtgerätewart beantworten, allerdings ist der gerade in Urlaub gefahren.

Von daher, und v.a. da Behörden ggfs. nach Bundesländern oder sogar innerhalb der BL verschiedene "Rechtsauffassungen, äh, -vorschriften" haben, wie Uli richtig anriet, beim
Str-Verkehrsamt fragen.

MkG, Sven



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