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Tragkraftspitzenanhänger
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZulassung Bootsanhänger9 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW572642
Datum27.07.2009 14:54      MSG-Nr: [ 572642 ]4166 x gelesen

Geschrieben von Dirk Wagner1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges


das ist m.E. falsch, zulassungsfrei heißt noch lange nicht, dass kein Kennzeichen erforderlich wäre!


Geschrieben von Dirk WagnerZulassungsfrei sind Anhänger:

g) Anhänger für Feuerlöschzwecke


Das wären formal zunächst TSA, FwA-Schlauch etc.
Wenn es sich um ein Boot mit Löscheinrichtungen handelt könnte man das auch diskutieren.
Ist ein Boot ein "Feuerlöschzweck"? (Wenn man großzügig auslegt, für die Feuerwehr, dann ja, ansonsten s.o. nein.)


Geschrieben von Dirk Wagnere) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden


wieder andere Baustelle....


Tip:
Ganz normal zulassen, spart viele Diskussionen... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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