Hallo,
Geschrieben von Dirk WagnerMeines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei....
Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten?
(Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.)
Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen?
... also hier (Hessen, 30 km nördlich) sind TSA, FwA-P und Schlauchanhänger mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Anhänger für Feuerlöschzwecke) versehen (gewesen), während andere Anhänger (FwA-Logistik, ÖSA, FwA-Gefahrgut) mit eigenem Kennzeichen fahren (bzw. fuhren).
Ich gehe daher davon aus, dass ein Trailer eines MZB oder RTB ein eigenes Kennzeichen braucht ...
Gruss
Gerhard
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