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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZulassung Bootsanhänger9 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen572657
Datum27.07.2009 16:41      MSG-Nr: [ 572657 ]3869 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Dirk WagnerMeines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei....

Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten?
(Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.)

Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen?


... also hier (Hessen, 30 km nördlich) sind TSA, FwA-P und Schlauchanhänger mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Anhänger für Feuerlöschzwecke) versehen (gewesen), während andere Anhänger (FwA-Logistik, ÖSA, FwA-Gefahrgut) mit eigenem Kennzeichen fahren (bzw. fuhren).

Ich gehe daher davon aus, dass ein Trailer eines MZB oder RTB ein eigenes Kennzeichen braucht ...

Gruss
Gerhard



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 27.07.2009 13:45 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 14:41 Dirk7 W.7, Hofheim/Ried
 27.07.2009 14:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 27.07.2009 18:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 27.07.2009 14:49 Sven7 B.7, Peine
 27.07.2009 16:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 27.07.2009 17:36 Rudi7 S.7, Klingenberg - Trennfurt
 27.07.2009 18:34 Chri7sti7an 7F., Wernau

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