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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassung Bootsanhänger | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 572671 | ||
Datum | 27.07.2009 18:34 MSG-Nr: [ 572671 ] | 3707 x gelesen | ||
Geschrieben von Rudi Stelzer Der Trailer hat ein eigenes grünes Nummerschild bekommen - da von der KFZ-Steuer befreit - Wobei grüne Nummer auch nicht zwingend ist. Du kannst Feurwehrfahrzeugen auch ohne grüne Nummer zulassen. Diese dient i.d.R. dazu, Mißbrauch (= Steuertatbestände) zu verhindern um es zu ermöglichen, daß zweckwidrige Nutzung sofort als solche erkannt werden kann. Beispiel: Landwirt fährt mit steuerbefreitem Traktor und ANhänger beim Christbaumsammeln für die örtlichen Pfanfinder und kassiert nachher eine Strafe dafür; wäre das Kennzeichen schwarz gewesen (also farblich gesehen), dann wäre dieser Tatbestand nicht sofort zu erkennen gewesen. Bei einem Feuerwehrfahrzeug einer kommunalen Feuerwehr liegt diese Gefahr i.d.R. nicht vor. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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