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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dienstpflicht im Einsatzfall? | 57 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 573261 | ||
Datum | 30.07.2009 16:54 MSG-Nr: [ 573261 ] | 13542 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Bergmann Es kann ja auch sein, dass dies für den Wehrführer nur der Tropfen war, der das Fass zum überlaufen brachte. Schwer vorstellbar ist es für mich, dass nur dies allein der Auslöser für die Abmahnung sein soll Trotzdem falsch. Wenn entsprechende Taten vorliegen, direkt reagieren /ermahnen/ Verweis erteilen. Man kann wohl kaum viele kleine Nickeligkeiten zu einem großen Grund addieren und dann sanktionieren. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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