Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Schutzmaßnahmen wegen Schweinegrippe | 14 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 573864 |
Datum | 02.08.2009 22:32 MSG-Nr: [ 573864 ] | 4096 x gelesen |
Themengruppe: | Schweinegrippe [H1N1] |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Sebastian KunzHmm also dann der 48h Dienst??? Also du willst doch nicht wirlich Kollegen so lange RTW fahren lassen oder?
Das wurde Dir ja schon von einem Kollegen erklärt, und der Pandemieplan sieht es auch genauso vor.
Geschrieben von Sebastian KunzIch denke es wird an der FF kleben bleiben!
In Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr bestimmt. Aber nicht in Gemeinden, in denen eine Berufsfeuerwehr vorgehalten wird.
Das Problem ist aber, die Durchseuchung wird unter den FFlern genauso groß sein. Und zu beachten ist auch, dass die Kameraden auch einer geregelten Arbeit nachgehen, welche auch in einem Bereich liegen kann der für für den Erhalt der Infrastruktur und der täglichen Versorgung wichtig ist und deshalb nicht zum Einsatz gehen können. Zum Beispiel Angestellte in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Oder sie beeinträchtigen durch ihr Fernbleiben vom Arbeitsplatz die Versorgung der Bürger und der Hilfskräfte, z.B. Energieversorger, Tankstellen, Einzelhandel, Müllabfuhr und viele weitere.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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