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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575462 | ||
Datum | 11.08.2009 22:55 MSG-Nr: [ 575462 ] | 10987 x gelesen | ||
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Hallo, auch wenn es jetzt böse klingt, aber das: War bis 30.04.09 Stellvertretender STBM und wurde "aus beruflichen Gründen entpflichtet" finde ich durchaus in Ordnung, wenn man das: Und ich muss leider von Mo.-Fr. LKW fahren. mit einbezieht... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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