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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575464 | ||
Datum | 11.08.2009 22:57 MSG-Nr: [ 575464 ] | 11194 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe Kleich Ich wurde nicht auf eigenen Wunsch entpflichtet, sonder weil ich die ganze Woche als LKW fahrer unterwegs bin und wie es hieß, das Amt damit nicht ausführen kann und am Wochenende in einer Stützpunktfeuerwehr am Hermsdorfer Kreuz ja nichts zu tun ist. Auf welcher Grundlage? Ist ja bestimmt in dem Entpflichtungsschreiben mit Quelle beschrieben. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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