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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 575506 | ||
Datum | 12.08.2009 10:02 MSG-Nr: [ 575506 ] | 10399 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fleschhut Und das halte ich persönlich nicht mit dem Amt für vereinbar. Solange der StBi und sein Stellv. harmonieren und sich die Arbeit teilen (Stellv. nimmt die Termine am Wochenende war) ist der Bürgermeister gut beraten die Satzung nicht so streng auszulegen, alleine um Ruhe in der Wehr zu behalten. Es sei denn zwischen Bürgermeister und stellv. StBi bestehen Differenzen anderer Art, dann müssen die Beiden das untereinander ausmachen und die Entscheidung des Bürgermeisters ist zu respektieren. Gruß, F.- G. | ||||
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