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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575533 | ||
Datum | 12.08.2009 12:34 MSG-Nr: [ 575533 ] | 10369 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Genau. Und dann muss die beliebige Feuerwehr aus den 50-60 Bewerbern um solche Ämter ja nur noch die raussuchen, auf die das zutrifft. oder schlichtweg entsprechende Stellen vorhalten. Wäre dann eben eine Stelle mit Zeitvertrag, wie beim Bürgermeister ja auch... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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