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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 575555 | ||
Datum | 12.08.2009 14:11 MSG-Nr: [ 575555 ] | 12321 x gelesen | ||
Und ob es noch Zwangseinweisungen gibt! Schau mal nach dem Unterbringungsgesetz und du hast die Rechtsgrundlage dafür. Zuständig sind die Polizeibehörden und im Eilfall der Polizeivollzugsdienst, welche für den Transport gerne den Rettungsdienst heranziehen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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