Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 575564 |
Datum | 12.08.2009 14:58 MSG-Nr: [ 575564 ] | 11955 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Schönes Thema ;-)
Natürlich gibt es weiterhin aufgrund richterlichen Beschlußes oder im Eilfall aufgrund ärztlicher und polizeilicher Entscheidung freiheitsentziehende Massnahmen gegen den Willen des Patienten.
Regelfall: ärztliches Gutachten über den Geisteszustand, richterlicher Beschluß, fertig ...
Ausnahmen: Eilentscheidung durch ärztliche Empfehlung, zwangswose Umsetzung durch POL mit der Auflage dass der zwangsweise untergebrachte Patient in der Stundenanzahl x einem Richter zur endgültigen Entscheidung vorzuführen ist.
Zitat aus meinem Betreuerausweis des Vormundschaftsgerichtes für eine meiner dementen Damen:
"Der Aufgabenkreis umfasst:
- Aufenthaltsbestimmung
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Abschluß, Änderung und Kontrolle der Einhaltung des Heim- und Pflegevertrages
- Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungträgern
- die Entscheidung über die Unterbringung
- die Entscheidung über unterbringungsähnliche Massnahmen"
D.h. wenn die Gutste nachts um zwei mal wieder am Rad dreht und ich der Meinung bin, sie gehört -auch gegen ihren Willen- in eine psychiatrische Einrichtung, dann wird dem RD und der begleitenden POL keine Wahl bleiben, als dies auch umzusetzen.
Oftmals ist in polizeiinternen Regelungen festgelegt, dass erkrankte Patienten (auch psychisch erkrankte) durch den Rettungsdienst zu befördern sind und nicht im Streifenwagen. Und hier kommt natürlich der RD mit Unterstützung de POL ins Spiel.
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
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| 12.08.2009 12:58 |
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tobi7as 7d., hameln |
| 12.08.2009 14:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |