News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungspflicht für TSA in Bayern? | 10 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 575572 | ||
Datum | 12.08.2009 15:26 MSG-Nr: [ 575572 ] | 2404 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Henning Koch Weiterhin muss der Anhänger gem. §10(8) ein Kennzeichen führen, was der Halter des Zugfahrzeuges (!) für eines seiner Fahrzeuge führen darf. Heisst in der Konsequenz, dass jeder, der mit dem Schlepper zum Gerätehaus kommt, ein ungestempeltes Kennzeichen von einem seiner Schlepper im Spind liegen haben muss. Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum http://www.einsatzfoto.net | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|