Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge |
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 575585 |
Datum | 12.08.2009 17:18 MSG-Nr: [ 575585 ] | 11700 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Hallo,
Geschrieben von tobias domannDa ihr als Feuerwehrleute/Rettungssanitäter auch belangt werdet, wegen Freiheitsberaubung
im RTW fährt jeder Patient freiwillig oder auf Anordnung der Polizei (z.B. durch Arzt angeordnet) mit. Vor einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung hätte ich da keine Bedenken.
Geschrieben von tobias domannwenn ihr da in Zukunft mitmacht.
Was heißt hier "mitmacht"? Die Polizei darf in einigen Fällen den Patienten nicht transportieren, darum kommt der RTW dazu. Das Personal des RD kann keinen Transport gegen den Willen eines Patienten anordnen, also wo sollte das Problem sein.
Wäre das gleiche, zu behaupten, wenn wir auf Anordnung der Polizei eine Türe öffnen, können wir wegen Einbruchs belangt werden.
Gruß
Christof
http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg
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| 12.08.2009 12:58 |
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tobi7as 7d., hameln |
| 12.08.2009 14:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |