Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge |
Autor | Rene8 B.8, Merzenich / NRW | 575630 |
Datum | 12.08.2009 21:41 MSG-Nr: [ 575630 ] | 11515 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von ---Christof Strobl--- im RTW fährt jeder Patient freiwillig oder auf Anordnung der Polizei (z.B. durch Arzt angeordnet) mit. Vor einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung hätte ich da keine Bedenken.
IN NRW gibt es Feuerwehren bzw. Rettungsassistenten der Feuerwehr die den Ordnungsbehördlichen Teil der Einweisung gemäß PsychKG im Auftrag des OA durchführen. In NRW ist mir keine Polizeibehörde bekannt die Zwangseinweisungen anordnet, in der Regel ist das Ordnungsamt dafür zuständig.(natürlich in Verbindung mit dem Arzt) Das Ordnungsamt hat diese Aufgabe aber oft an die Feuerwehr abgegeben bzw. die Feuerwehr ist dem OA zugeteilt.
Mal davon ab kann ich in dem o.a. Text aber auch nicht erkennen warum Einweisungen gemäß PsychKG (in NRW) rechtswidrig sein sollten?
Mit kollegialen Grüßen
René Bonn
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| 12.08.2009 12:58 |
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tobi7as 7d., hameln |
| 12.08.2009 14:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |