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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 575651 | ||
Datum | 12.08.2009 23:31 MSG-Nr: [ 575651 ] | 11216 x gelesen | ||
Geschrieben von tobias domann Soviel mir bekannt ist, werden Zwangseinweisungen in die "Geschlossene" auch durch den Rettungsdienst durchgeführt? Kommt drauf an. In der Regeln wird nur der Transport durchgeführt. Diagnose durch einen Arzt und Anordnung durch die im jeweiligen Landesgesetz vorgesehen Behörde. Und das ist dann erstmal nur eine vorrübergehende "sichere Unterbringung" (um akute Gefahren abzuwehren). Anders kann es sein, wenn das Rettungspersonal Feuerwehrbeamte sind. Falls die Person noch länger Untergebracht werden soll, dann muss das baldigst ein Richter anordnen oder eben aufheben. Geschrieben von tobias domann
Diese Seite würde ich persönlich nicht unter der Rubrik "Seriöse Informationen zum Thema Zwangseinweisung" führen. Geschrieben von tobias domann Nach dieser Gesetzesänderung, gibt es ja praktisch keine Zwangseinweisung mehr, da ja jetzt freiwillig. Nein. Denn die einschlägigen Gesetze gelten aus gutem Grund nach wie vor. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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