Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge |
Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 575659 |
Datum | 13.08.2009 07:28 MSG-Nr: [ 575659 ] | 9702 x gelesen |
Infos: | 13.08.09 Bericht auf otz.de
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1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Feuerwehr
Moin!
Geschrieben von Uwe KleichHat zunächst mit der Polizei mal garnichts zu tun, der Dienstweg ging zunächst mal über den BM als obersten Dienstherrn der freiwilligen Feuerwehr. Und der hat es wieder intern unter den Tisch fallen lasssen.
Hier kommt es ja sicher darauf an, ob es sich um strafrechtlich relevante Taten oder um "kleinere" Dinge handelt wie z.B. BM läßt sich Baum durch seine FW fällen oder so..
Gruß,
Volker
Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!
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| 11.08.2009 22:21 |
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Uwe 7K., Hermsdorf | |