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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 575706 | ||
Datum | 13.08.2009 12:28 MSG-Nr: [ 575706 ] | 11024 x gelesen | ||
Moin, ja nee, daß die Seite nicht wirklich das darstellt was momentan Sachlage ist fällt schon auf. Das liest sich eher so, alsob das jemand das gerne so hätte. Aber das wird so nicht sein, jetzt und in Zukunft nicht. Wäre ja auch noch schöner wenn ein Unzurechnungsfähiger verfügt, daß er nicht unzurechnungsfähig ist (sondern alle anderen) und er nicht zu seinem eigenen Schutz oder zu dem Schutz der Allgemeinheit untergebracht werden darf !!! Interessant ist da aber schon die Frage der Zuständigkeiten und des Rahmens. Interessant wird das ganze ja erst wenn, wie Sven es so schön beschrieben hat, er Patient zu einem Aufenthalt auf freiwilliger Basis überedet wurde, dann aber plötzlich mitten auf der Autobahn sagt: So jetzt steige ich aber genau so freiwillig wieder aus diesem Auto aus und tanze mal ein wenig auf der Fahrbahn rum. Und von Cuxhaven aus fahrt ihr immer über die Autobahn.... . Was mache ich dann und darf ich das ? Das ist in dem Zusammenhang schon viel interessanter. Gruß Lutz | ||||
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