Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Zwangseinweisung | 35 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 576143 |
Datum | 15.08.2009 08:22 MSG-Nr: [ 576143 ] | 10907 x gelesen |
Liegt keine Eile vor, hat der Betreuer natürlich die Massnahme im vornherein gerichtlich genehmigen zu lassen, nicht nachträglich. Nur um Mißverständnissen vorzubeugen ;-)
Die Literatur hierzu ist sehr kompliziert und verklausuliert ... die regelmäßig angewandte Praxis ist weitaus einfacher und somit auch gefährlicher ... Mißbrauch ist ständig möglich.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Angehörige, die ja meistens als Betreuer bestellt werden, die Oma abzocken oder in die "HuPflA" entsorgen, nur weil sie unbequem wird, oder man selbst mal drei Wochen Ruhe haben will.
Den Verwaltungsbehörden und Vormundschaftgerichten fehlen bei der Masse an Betreuten das Personal, jeglichem Mißbrauch sinnvoll Einhalt zu gebeiten.
Man freut sich über jeden der Betreuungen übernimmt und i.d.R. stimmt das Gericht jeder beantragten oder angeordneten Massnahme schnell und unbürokratisch zu.
Und nicht wenige Betreute haben ihren gerichtlich bestellten Vormund nie zu Gesicht bekommen.
Wir (meine Frau und ich) gehen anders heran:
1. Nicht mehr als 2 Betreute gleichzeitig
2. Niemals Bekannte oder Verwandte
3. Nur Heimbewohner (um unseren Aufwand zu minimieren, schliesslich ist es ein Ehrenamt)
4. Jeder Betreute wird einmal pro Woche besucht und so oft wie möglich auch mal mitgenommen, z.B. an den See oder zum Grillen zu uns nach Hause
Und nein, wir erben da nichts, ein Heimaufenthalt meist teuer und unsere "Mädels" daher meist mittellos ;-)
Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken !
Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal
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| 12.08.2009 12:58 |
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tobi7as 7d., hameln |
| 12.08.2009 14:11 |
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., Kirchheim unter Teck | |