Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 576248 |
Datum | 15.08.2009 17:07 MSG-Nr: [ 576248 ] | 11732 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Tach, Post!
Geschrieben von Simon SchwedtkeIn der Theorie steht, du musst mit beidem fahren, ansonsten kein Wegerecht.
Der Leserbriefschreiber erwähnt aber, dass weit und breit kein Auto zu sehen war. Gegenüber wem soll also Wegerecht angezeigt werden.
Geschrieben von Simon Schwedtkeund wer dafür haftet, wenn ein Unfall geschieht, wenn ohne Blaulicht und Martinhorn, das muss jeder für sich ausmachen....
Es haftet der Unfallverursacher. Ob Musik und Fackeln eingeschaltet waren spielt erstmal keine Rolle.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13
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