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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | TV-Bericht über Hanrath war:Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel | 101 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 577047 | |||
Datum | 19.08.2009 15:48 MSG-Nr: [ 577047 ] | 41159 x gelesen | |||
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Geschrieben von Martin Kandler Ich lege dem Kammeraden div. allg. bekannte Informationen vor und wenn er(sie) es dann immer noch nicht einsieht, stelle ich die Dinger (bis auf weiteres-also keine Enteignung) sicher. Da fehlt dummerweise die Rechtsgrundlage für. Das Einzige was man als Vorgesetzter machen kann ist, das Tragen dieses Schuhwerks zu untersagen und bei zuwiderhandlungen entsprechende Maßnahmen folgen lassen. Das könnten eher praktisch veranlagten Maßnahmen sein (bei Übungen nicht mitmachen lassen, bei Einsätzen am Hof stehen lassen) oder aber deutlichere administrative Maßnahmen sein (Abmahnung, Rauswurf). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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