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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | |||
Thema | TV-Bericht über Hanrath war:Untersagungsverfügung für Feuerwehrstiefel | 101 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 577063 | |||
Datum | 19.08.2009 16:52 MSG-Nr: [ 577063 ] | 41095 x gelesen | |||
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Themengruppe: | |||||
Geschrieben von Jürgen M@yer Damit ist die Sache klar geregelt und der verantwortliche Kommandant bzw. Wehrführer das das getan wozu er verfpflichtet ist. Naja, er müßte schon eingreifen wenn er ein Zuwiderhandeln bemerkt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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