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Thema | Defektes Feuerwehrauto und Gemeinde macht nichts!!! | 9 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 577186 | ||
Datum | 20.08.2009 00:01 MSG-Nr: [ 577186 ] | 4004 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Dirk Wulfes Geschrieben von Henning Koch(allerdings klingt die Fehlerbeschreibung etwas unvollständig) nicht eine Bremse, mehrere. rechts, um genau zu sein. Natürlich sind technisch Szenarien denkbar, die zum (nahezu) Ausfall der beiden rechten Radbremsen führen. Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht. Der genaue technische Zusammenhang ist aber für die Folgen ohnehin uninteressant, wenn tatsächlich eine erheblich verminderte und ggf. noch dazu eine stark einseitige Bremswirkung vorliegt. Allerdings hätte in diesem Fall die Werkstatt auch energisch gegen die Abholung des defekten Fahrzeugs (auf eigener Achse) einschreiten sollen... Geschrieben von Dirk Wulfes Jeder der das weiß und trotzdem fährt handelt vorsätzlich. bzgl. der Verstöße gegen §23 StVO, ja. bzgl. der ggf. eintretenden (Unfall-) Folgen dürfte i.d.R. Fahrlässigkeit vorliegen. Gruß, Henning | ||||
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