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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Unterweisung an Füllanlagen nach TRG 402 | 13 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 577447 | ||
Datum | 21.08.2009 18:08 MSG-Nr: [ 577447 ] | 10535 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe Heide Begründung: die nicht vorhandene Sachkunde ( keine Zertifikat ) Ich find nirgends was in der TRG, die die Sachkunde des Unterweisenden in irgendeiner Art beschreibt. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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