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Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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ThemaNotruf 112 kontra Pseudo-Notruf 19222175 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen579515
Datum30.08.2009 23:49      MSG-Nr: [ 579515 ]165751 x gelesen
Infos:
  • 21.07.09 BaWü: Gemeinsame Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

  • Geschrieben von Andreas LeutweinAh ja. Bei 70€ pro Fahrt innerhalb 70 km pauschal? Ohne extra bei Infektionstransport? Ohne Berrechnung bei nicht stattfindenden Transporten? Mit deutsch sprechendem Personal? Mit Fahrzeugen die annähernd vernünftig sind

    Das ist nur eine Sache der für alle geltenden Rahmenbedingungen, also ein Ausschreibungsproblem.

    Fahrzeuge, Ausstattung und Qualifikation werden bei uns durch die Vorschriften und den ÄLRD festgelegt- gilt dann für alle.
    Bei uns fährt eine "private" Notarztgemeinschaft, die ganz zu Anfang ihre NEF als Selbstfahrer fahren lassen wollte. Das wurde wg eindeutiger Vorschriftenlage und Ausschreibung schnell berichtigt.

    KTW kennen wir hier auch nicht wirklich, es gibt nur RTW in entsprechender Anzahl.
    Bei fehlender Abdeckung werden RTW zur mobilen Wache an günstigere Standorte verlegt. Als letzte Rückfallebene dann die Alarmierung von OV-RTW...

    Geht dann doch irgendwie...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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