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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaNeuer Erlass IM S-H: Organisationserlass Feuerwehren7 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg579888
Datum01.09.2009 14:45      MSG-Nr: [ 579888 ]3344 x gelesen

Hallo!
Wie sah den die bisherige Regelung in SH aus, bzw. was wurde verändert?


Freiwillige Feuerwehren in der (vollständigen) Trägerschaft eines Amtes sind gemäß § 8 Abs. 3 BrSchG Ortsfeuerwehren, die zusammen eine Gemeindefeuerwehr bilden.


Wie ist das mit "vollständige Trägerschaft" zu verstehen?


Bei der Konzeption der Standorte der Feuerwehrhäuser, der erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge und Ausrüstung ist insbesondere auch die unter normalen Umständen innerhalb des Gemeindegebietes anzustrebende Hilfsfrist von zehn Minuten zu berücksichtigen. Die Hilfsfrist ist die Zeit zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen/Tätigwerden der Feuerwehr.


Das bezieht sich auf den weiter oben genannten kritischen Wohnungsbrand? Sprich da muss nach 10min ein Fzg. der LF-Klasse mit 4 Gummigesichtern vor der Türe stehen? Sportlich...

Zur Bestimmung der erforderlichen Anzahl und der Art der Feuerwehrfahrzeuge ist das Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge aufgrund von Risikoklassen zugrunde zu legen ( Anlage 1).

Gute Sache. Auf den ersten Blick ist das Punktsystem auch schlüssig, es fehlt aber imo die Aussage, dass ein vernünftiger Erstangreifer vorzuhalten ist.

115 Punkte= TLF 20/40 + TSF ODER LF 10/6. Ist das gewünscht?

Was ist die Reserveabteilung? Pro LF rechnet ihr mit 18FA + 9FA Reserveabteilung... (Faktor 2 aus Einsatzabteilung, dieser Faktor sinkt (!) wenn man mehr als 9 Plätze hat, bekommt eine Wehr mit 24 Fahrzeugplätzen (ohne MTW, ELW!) und 43 FA ihre Kisten schnell genug vom Hof? Ich glaub da eher nicht dran...


Bei besonderen Bedingungen (z.B. Größe der Gemeinde, Insellage) kann von den Personalstärken nach Ziffer 2.3.1 abgewichen werden. In diesen Fällen ist die Aufsichtsbehörde zu informieren. Die Alarm- und Ausrückeordnung ist entsprechend anzupassen.


Das heißt eine FF darf gar nicht mehr FA in der Einsatzabteilung haben, als in Anlage 2 festgelegt? Einen Faktor 3 müsste ich mir vom KBM (oder wie der Mensch bei euch heißt) genehmigen lassen? Wie viele FF haben dies den in SH getan?

Zu Anlage 3: Was ist den bei euch ein Vorstand? Und warum hat der Einfluss auf die Beförderung zum HFM***?

Was ist ein HFM** und ein HFM***, bzw. wie spricht man das aus - Hauptfeuerwehrmann-Dreistern Max Müller?


Dies gilt nicht für die Kreis- bzw. die Stadtwehrführungen oder deren Stellvertretungen, die bereits zu ihrer Wahl die erforderlichen Lehrgänge erfolgreich abgeschlossen haben müssen.


Ich möchte den südschwedischen Kameraden ja nix böses unterstellen, aber das sind dann wohl eher recht eintönige Wahlveranstaltungen - diese Regelung öffnet dem Klüngel Tür und Tor! Wer pariert bekommt den Lehrgang spendiert und darf sich dann unter zig Mitbewerbern (is klar, ne?) zur Wahl stellen...

Ich habe nicht vor nach SH überzusiedeln, reines Interesse und über den Tellerrand gucken, vielleicht kann das einer der Küstenbewohnern ein bißchen aufklären.

Gruß aus Franken,

Markus


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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 01.09.2009 10:43 ., Negernbötel
 01.09.2009 14:45 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 01.09.2009 14:54 ., Bremervörde
 01.09.2009 14:57 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 01.09.2009 15:04 ., Bremervörde
 01.09.2009 15:11 ., Negernbötel
 07.09.2009 09:12 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd

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