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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuer Erlass IM S-H: Organisationserlass Feuerwehren | 7 Beiträge | ||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 579898 | ||
Datum | 01.09.2009 15:11 MSG-Nr: [ 579898 ] | 3511 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Markus Weber Wie sah den die bisherige Regelung in SH aus, bzw. was wurde verändert? Hat die noch jemand zur Verfügung? Der Link in die Juris-DB funzt nicht mehr!! Geschrieben von Markus Weber Das bezieht sich auf den weiter oben genannten kritischen Wohnungsbrand? Sprich da muss nach 10min ein Fzg. der LF-Klasse mit 4 Gummigesichtern vor der Türe stehen? So soll(te) es sein. Das die Realität, bis auf einige Aussnahmen, auch hier nicht anders ist wie im Rest der Republik dürfte ja bekannt sein. Geschrieben von Markus Weber Was ist die Reserveabteilung? Pro LF rechnet ihr mit 18FA + 9FA Reserveabteilung... (Faktor 2 aus Einsatzabteilung, dieser Faktor sinkt (!) wenn man mehr als 9 Plätze hat, bekommt eine Wehr mit 24 Fahrzeugplätzen (ohne MTW, ELW!) und 43 FA ihre Kisten schnell genug vom Hof? Ich glaub da eher nicht dran... Reserveabteilungen kann es bei einer FF geben muss es aber nicht. Ebenso wird ein FA wenn er nicht will dorthin überstellt. IMHo sind in der Reserve FA über 50 die dann nicht mehr alle Dienste absolvieren müssen und nur bei Vollalarm für die komplette Wehr mitalarmiert werden. An dem Faktor hat sich auch nichts geändert. Eigentlich hat sich an der Mindeststärke, also 3-fache Fahrzeugbesatzung, nichts geändert. Nur das man es jetzt etwas "aufgeweicht" hat und in Aktive FA und Resvere getrennt hat. Wobei die Reserve, so auf jedenfall bei uns, immernoch zu den Aktiven mitgezählt wurde/wird. Geschrieben von Markus Weber Das heißt eine FF darf gar nicht mehr FA in der Einsatzabteilung haben, als in Anlage 2 festgelegt? Einen Faktor 3 müsste ich mir vom KBM (oder wie der Mensch bei euch heißt) genehmigen lassen? Wie viele FF haben dies den in SH getan? Nach oben gibt es keine Grenze, jedoch muss man sich eine Unterschreitung vom KBM genehmigen lassen, da der KBM die Fachaufsicht über die FWen hat. Geschrieben von Markus Weber Was ist den bei euch ein Vorstand? Und warum hat der Einfluss auf die Beförderung zum HFM***? Der Wehrvorstand siehe Mustersatzung einer Ortsfeuerwehr Geschrieben von Markus Weber Was ist ein HFM** und ein HFM***, bzw. wie spricht man das aus - Hauptfeuerwehrmann-Dreistern Max Müller? Ich meine mal gelesen zun haben das sich das dann 1. Hauptfeuerwehrmann nennt. So wie es auch einen 1. HBM gibt. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel" target="_blank">FF Negernbötel | ||||
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